Millionenförderung für große Fahrradparkhäuser in Sachsen

Sichere und geschützte Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen können dazu beitragen, dass mehr Menschen das Fahrrad und die Bahn zum Beispiel für den Arbeitsweg nutzen.

Rund 55% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen pendeln zu ihrem Arbeitsplatz. Wer seinen Arbeitsweg mit einer Kombination aus Bahn und Rad zurücklegt, kann so nicht nur Stau und Stress umgehen, auch die Schadstoff- und Lärmemissionen fallen geringer aus. Oft ist die Kombination aus Rad und Bahn auch die schnellste Form des Pendelns. Gleichzeitig benötigt ein Fahrradabstellplatz nur etwa ein Zehntel der Fläche eines Pkw-Parkplatzes. Ein Gewinn für die Städte, denn das spart Platz und Kosten. Damit sich mehr Menschen für die Kombination von Bahn und Rad entscheiden, müssen aber an den Bahnhöfen ausreichend attraktive und diebstahlgeschützte Fahrradabstellanlagen bereitstehen. Gerade im Hinblick auf die steigende Nutzung von hochwertigen E-Bikes erhalten sichere Abstellmöglichkeiten einen noch höheren Stellenwert. 

Bisher gibt es im gesamten Freistaat kein einziges Fahrradparkhaus – das soll sich in den nächsten Jahren ändern. Der Bund fördert mit 4,5 Mio. Euro den Bau von Fahrradparkhäusern in Sachsen. Dabei entstehen in den nächsten Jahren Fahrradparkhäuser in Leipzig, Dresden und Chemnitz. Derzeit befinden sich Fahrradparkhäuser in Dresden, Leipzig und Chemnitz in Planung. Anfang Juli bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Millionenförderung für deren Bau. Das Geld stammt aus dem bundesweiten Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“, welches bis 2026 läuft und insgesamt 110 Mio. € für die Förderung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen bereitstellt.

Aktuell fördert das Programm bundesweit 37 Projekte mit über 55 Mio. €, davon gehen 4,5 Mio. € an 4 Projekte in Sachsen. Am Bahnhof Dresden-Neustadt ist ein Fahrradparkhaus mit 800 Stellplätzen in Planung, für dessen Bau der Bund 2,4 Mio. € Fördermittel zuschießt. Für ein Fahrradparkhaus am Leipziger Hauptbahnhof mit 500 Stellplätzen fließen außerdem 1,5 Mio. € Förderung. Der Rest der bewilligten Fördermittel geht an zwei Vorhaben in Chemnitz: Hier entsteht ein Fahrradparkhaus an der Zentralhaltestelle mit 300 Stellplätzen und ein weiteres am Chemnitzer Hauptbahnhof mit 60 Plätzen.

Somit entstehen in den nächsten Jahren fast 1700 neue Fahrradstellplätze an wichtigen Verkehrsknotenpunkten in Sachsen. Daneben werden den Radfahrenden viele Zusatzangebote zur Verfügung stehen, die ebenfalls vom Bundesprogramm gefördert werden, darunter E-Ladestationen, Fahrradboxen, Schließfächer sowie Reparaturstationen.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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